Prävention
Eine passende Struktur kann viele Probleme lösen und verhindern. Wenn jeder – vom Mitarbeiter bis zum Geschäftsführer und zur Vertrauensperson – weiß, was von ihm erwartet wird, bietet das den Schutz, auf den es letztlich ankommt. Aber wo fängt man an? Standards gibt es nicht, denn jede Organisation ist anders. Sorgen Sie für eine klare Organisationsstruktur, befragen Sie Mitarbeiter nach ihren Bedürfnissen und ermitteln Sie, was notwendig ist. Treffen Sie klare Vereinbarungen, verankern Sie diese, stellen Sie sicher, dass alle informiert sind und die Mitarbeiter wissen, an wen sie sich wenden können. Die Auswirkungen hiervon sind erheblich. Ohne passende Organisationsstruktur und klare Absprachen haben Hinweisgeber oft keine Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen. Kleine Probleme, wie Missverständnisse zwischen zwei Mitarbeitern oder unangemessene Bemerkungen, können sich zu großen Problemen entwickeln, die ganze Abteilungen und in Ausnahmefällen sogar eine gesamte Organisation in ihren Bann ziehen.
Meldungen
Ist die Struktur einmal etabliert und sind die Vereinbarungen verankert und kommuniziert? Dann führt dies zunächst oft zu mehr Meldungen. Für manche Organisationen ein Grund, sich nicht weiter damit zu befassen. Doch das greift zu kurz. Dieselbe Struktur ermöglicht es Organisationen, getroffene Vereinbarungen einzuhalten, Meldungen objektiv zu behandeln und Eskalationen zu vermeiden. So kann der sprichwörtliche „Druck aus dem Kessel“ oft schnell genommen werden.
Die neue Handreichung gegen sexuelle Belästigung von Mariëtte Hamer bietet Orientierung, um diesen Präventions- und Behandlungsprozess zu organisieren und in den Arbeitsalltag zu integrieren.
Vertrauenspersonen
Eine Vertrauensperson kann dabei helfen – davon ist auch der Gesetzgeber überzeugt. Deshalb sind Organisationen mit mehr als zehn Mitarbeitern bald verpflichtet, eine Vertrauensperson zu benennen. Diese fängt Hinweisgeber auf, bietet Hilfe und Beratung und informiert über relevante Regelungen und Verhaltenskodizes. In jedem Fall bleibt der Hinweisgeber selbst für die Meldung verantwortlich: Die Vertrauensperson übernimmt nicht die Meldung oder deren Bearbeitung. Anschließend begleitet die Vertrauensperson Mitarbeiter bei der Ansprache von Problemen und verweist bei Bedarf an Hilfsorganisationen wie das Zentrum für sexuelle Gewalt, einen Psychologen oder einen Hausarzt. Zudem unterstützt die Vertrauensperson Führungskräfte dabei, unsicheres Verhalten zu verhindern, dokumentiert die Anzahl und Art der Meldungen und erkennt unsichere Situationen.
Maßgeschneiderte Lösungen
Doch Theorie und Praxis stimmen nicht immer überein, und Emotionen können hochkochen. Trotz passender Strukturen und Vertrauenspersonen kann es immer noch zu Problemen kommen. Der häufigste Grund ist eine Arbeitskultur, in der es nicht sicher ist, Vorfälle zu melden. In diesem Fall sind Mitarbeiter inzwischen durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz und das Arbeitsschutzgesetz geschützt.
Ein sicherer Arbeitsplatz ist kein linearer Prozess oder eine Checkliste. Gesetzgebung schützt nicht nur im Nachhinein, sondern hilft auch dabei, im Voraus die richtige Struktur zu schaffen und eine sichere Meldekultur zu gewährleisten. Letztlich ist jede Struktur maßgeschneidert und erfordert integres Handeln und intrinsische Motivation, um sich kontinuierlich zu verbessern. Möchten Sie noch heute loslegen? Boels Zanders begleitet Mandanten in allen Phasen – von der Prävention bis zur Deeskalation. Kontaktieren Sie Anouk Cordang oder Monique Schreurs, wenn Sie mehr erfahren möchten.