Fachgebiete / Gesundheitsrecht

Gesundheitsrecht

Als Gesundheitsversorger möchten Sie das Beste für Ihre Einrichtung bzw. Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeitenden und Ihre Patientinnen und Patienten. Dabei müssen Sie sich an die Rechtsvorschriften des Gesundheitsrechts halten, die alle Aspekte der gesundheitlichen Versorgung regeln, etwa die Versorgungsqualität, Patientenrechte sowie die Rechte und Pflichten der Gesundheitsversorger.

Das Gesundheitsrecht gilt auch für andere Aspekte des Gesundheitswesens, etwa für die Warenbeschaffung, für Beteiligungen, Fusionen und Übernahmen oder staatliche Gesundheitssysteme. Dabei tragen Gesundheitsversorger eine gesellschaftliche Verantwortung. All dies macht das Gesundheitsrecht zu einem umfangreichen und komplexen Rechtsgebiet, das sich zudem ständig weiterentwickelt.

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‘IM GESUNDHEITSWESEN IST ES NICHT UNÜBLICH, DASS PARTEIEN WEITER MITEINANDER ARBEITEN MÜSSEN, NACHDEM DAS JURISTISCHE PROBLEM GEKLÄRT UND DER ANWALT AUS DEM SPIEL IST. DANN IST ES WICHTIG, DIE INTERESSEN ALLER ZU BERÜCKSICHTIGEN.'
● Mayke Knoben, Juristin

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