Familien- und Erbrecht
Das Familien- und Erbrecht ist ein sehr emotionsgeladenes Rechtsgebiet. In dieses Rechtsgebiet fallen alle Aspekte des menschlichen Lebens, von der Geburt bis zum Tod und sogar die Zeiten davor und danach. Das alles sind Themen, die sich stark auf die Beziehungen zwischen Menschen, aber auch auf ihre unternehmerische Tätigkeit oder ihre Stellung gegenüber Dritten auswirken.
Familienrecht
Das Familienrecht befasst sich unter anderem mit dem Sorgerecht für Kinder, mit Eheverträgen und Unterhalt. Unser Fachteam berät zum Beispiel in komplexen Scheidungs- oder Unterhaltsangelegenheiten. Auch bei Fragen zu grenzüberschreitenden Themen und Rentenangelegenheiten können Sie sich an uns wenden.
Erbrecht
Wenn ein Mensch stirbt, müssen in kurzer Zeit viele Entscheidungen getroffen werde. Wir bieten Unterstützung für Erben, Pflichtteilsberechtigte und enterbte Kinder. Wir vertreten auch die Interessen anderer Beteiligter. Manchmal werden wir auch gerichtlich zum Testamentsvollstrecker oder Liquidator bestellt und unterstützen Testamentsvollstrecker und Liquidatoren bei ihren Aufgaben. Bei Bedarf ziehen wir weitere interne oder externe Expertise hinzu.