Prozessrecht
Im Falle von Streitigkeiten bemühen wir uns grundsätzlich darum, Gerichtsverfahren zu vermeiden. Denn eine Lösung, die die Beziehung schützt, bietet oft den größten langfristigen Nutzen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist dennoch unvermeidbar? Dann greift das Prozessrecht.
Das Prozessrecht regelt mittels Rechtsvorschriften den Ablauf von Gerichtsverfahren. Alle unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über die notwendige Expertise im Fachgebiet Prozessrecht, einschließlich des Pfändungsrechts. Einige von ihnen sind außerdem auf Prozessführung spezialisiert. Sie verfügen über besondere Erfahrung mit komplexen Verfahren, einschließlich Schiedsverfahren.
Je nach Fall verhandeln wir vor dem Bezirksgericht, dem Landgericht oder dem Berufungsgericht. Wir zeigen Ihnen Erfolgschancen und Risiken auf, denken strategisch und beteiligen Sie an unseren Entscheidungen. So führen wir das Verfahren gemeinsam mit Ihnen durch.