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06 02 2024

Forderungseinzug in den Niederlanden

Ihr niederländischer Kunde zahlt die Rechnung nicht, oder die Waren eines niederländischen oder anderen Käufers befinden sich auf niederländischem Boden. Sie kommen mit dem niederländischen Rechtssystem in Berührung. Dann gibt es mehrere Möglichkeiten, Ihre Ansprüche zu sichern. Das sind andere Möglichkeiten, als Sie sie aus dem deutschen Recht gewohnt sind.

Mahnung

Wenn ein Kunde nicht zahlt, ist der erste Schritt in der Regel, eine Mahnung zu schicken. Wenn die Zahlung danach immer noch nicht erfolgt ist, sollten Sie weitere Schritte unternehmen.

Gerichtliche Schritte

Der erste Schritt, an den Sie wahrscheinlich denken werden, ist die Einleitung eines Gerichtsverfahrens beim zuständigen Gericht. In den Niederlanden können Sie bis zu einem Betrag von 25.000 EUR vor dem „Kanton“-Gericht prozessieren. Das „Kanton“-Gericht kann mit dem Amtsgericht in Deutschland verglichen werden. Genauso wie in Deutschland gibt es keinen Anwaltszwang. Für höhere Forderungen ist das normale Gericht zuständig und sind verpflichtet, einen niederländischen Anwalt einzuschalten. Im niederländischen Recht gibt es kein Mahnverfahren für unbestrittene Forderungen. Es gibt allerdings die Möglichkeit, ein europäisches Mahnverfahren auf europäischer Ebene einzuleiten. Leider dauern die Gerichtsverfahren im Durchschnitt sehr lange. In der Zwischenzeit besteht das Risiko, dass es keine Vermögenswerte mehr gibt, die verwertet werden können sobald endlich ein Urteil vorliegt. Das Gleiche gilt für das europäische Mahnverfahren. Theoretisch sollte man in der Lage sein, schnell ein Urteil zu erhalten. In der Praxis ist dies jedoch enttäuschend.

Vorläufige Pfändung

Der niederländische Gesetzgeber war sich dieser Risiken bewusst. Daher ist es in den Niederlanden sehr einfach, eine vorläufige Pfändung von Vermögenswerten in den Niederlanden vorzunehmen. Es gibt verschiedene Arten der vorläufigen Pfändung:

  • Pfändung von beweglichen Sachen
  • Pfändung von Namensaktien, Wertpapieren auf Namen
  • Drittschuldnerpfändung
  • Eigene Pfändung
  • Pfändung von unbeweglichen Sachen
  • Pfändung von Schiffen oder Luftfahrzeugen
  • Familienrechtliche Pfändungen
  • Pfändungen bei Ausländern – Schuldner ohne Sitz in den NL
  • Beweissicherungspfändungen

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine vorläufige Pfändung sind im sogenannten „Beslagsyllabus“ festgelegt. Dabei handelt es sich um einen separaten Leitfaden, der von den Gerichten herausgegeben wird. Es handelt sich de facto um eine umfassende Checkliste, in der die spezifischen Anforderungen für jede Art von Vorpfändung aufgeführt sind. In allen Fällen ist es erforderlich, die Parteien zu benennen, die Zuständigkeit des jeweiligen Gerichtes zu begründen, den Tatsachenkomplex kurz zu benennen und den Anspruch zu begründen. In einigen Fällen muss die Furcht vor Unterschlagung noch begründet werden und müssen die Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität der vorläufigen Pfändung geprüft werden.

Es ist wichtig zu wissen, dass ein Hauptverfahren innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist (oft 14 Tage) bei dem zuständigen Gericht anhängig gemacht werden muss, damit der Anspruch auch tatsächlich festgestellt wird.

Eile

Der Antrag wird schnell bearbeitet. Der Richter prüft die Anträge und Beweisstücke marginal. Der Beschluss ist lediglich ein Stempel mit Unterschrift vom Richter auf dem Originalantrag. Normalerweise erhält man innerhalb von einer Frist von 1 bis 3 Tagen den Beschluss. In Eile bedürftigen Fällen erhält man den Beschluss manchmal innerhalb von einigen Stunden oder sogar am Wochenende. Mit dem Beschluss können Sie den Gerichtsvollzieher beauftragen die vorläufige Pfändung durchzuführen.

Aufhebung

Die vorläufige Pfändung kann durch Zahlung aufgehoben werden. Auch können die Parteien warten bis zum Urteil im Hauptverfahren. Schließlich kann die andere Partei im Eilverfahren beim zuständigen Gericht die Aufhebung der vorläufigen Pfändung beantragen. Dem Antrag kann stattgegeben werden, wenn der Antrag unwirksam ist, der Antrag nicht schlüssig ist, die Pfändung unnötig ist oder wenn es andere Sicherheiten für die Forderung gibt. Wenn die vorläufige Pfändung im Eilverfahren aufgehoben wird, ist von einer unerlaubten Handlung die Rede und sind Sie als pfändende Partei verpflichtet der Gegenseite Schadensersatz zu zahlen.

Tipp

Die vorläufige Kontenpfändung ist im niederländischen Recht ein niedrigschwelliges Rechtsmittel, das jedoch nicht zu leichtfertig eingesetzt werden sollte, um spätere Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Informieren Sie sich daher über die Möglichkeiten in Ihrer Situation.

Kontakt

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann wenden Sie sich bitte an Anne-Marie van Dijk oder Stephan Diel vom Team German Desk

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