Updates / Forderungseinzug in Deutschland: Ein Leitfaden für niederländische Gläubiger
05 08 2024

Forderungseinzug in Deutschland: Ein Leitfaden für niederländische Gläubiger

In einer zunehmend globalisierten Welt sind grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen keine Seltenheit. Dennoch können solche Verbindungen auch Herausforderungen mit sich bringen, insbesondere wenn es um den Forderungseinzug geht.

Dieser Artikel bietet niederländischen Personen und Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, ihre Forderungen gegenüber deutschen Schuldnern einzutreiben, eine Übersicht der wichtigsten möglichen Verfahren und Schritte, um ihr Geld zu erhalten.

Europäisches Mahnverfahren

Das Europäische Mahnverfahren ist eine effiziente und kostengünstige Möglichkeit, unbestrittene Forderungen innerhalb der EU einzutreiben. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren, das speziell für grenzüberschreitende Forderungen entwickelt wurde.

Ablauf:

  • Antragstellung: Der Gläubiger reicht ein Antragsformular (Formular A) beim zuständigen Gericht in Deutschland ein.
  • Prüfung: Das Gericht prüft den Antrag auf formale Korrektheit. Eine inhaltliche Prüfung des Anspruchs findet nicht statt.
  • Erlass des Mahnbescheids: Wenn der Antrag korrekt ist, erlässt das Gericht einen Europäischen Zahlungsbefehl.
  • Zustellung an den Schuldner: Der Zahlungsbefehl wird dem Schuldner zugestellt.
  • Reaktion des Schuldners: Der Schuldner hat 30 Tage Zeit, Einspruch zu erheben. Erfolgt kein Einspruch, wird der Zahlungsbefehl automatisch vollstreckbar.

Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Dieses Verfahren eignet sich für grenzüberschreitende Forderungen bis zu einem Betrag von 5.000 Euro. Es bietet eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, kleinere Forderungen durchzusetzen. Es kann sich dabei um unbestrittene oder bestrittene Forderungen handeln, sowie um Forderungen, die auf etwas andere als Zahlung einer Geldsumme gerichtet sind.

Ablauf:

  • Einreichung des Antrags: Der Gläubiger reicht das Formular A beim zuständigen Gericht ein.
  • Stellungnahme des Schuldners: Der Schuldner hat 30 Tage Zeit, auf die Forderung zu antworten.
  • Urteil: Das Gericht entscheidet anhand der schriftlichen Unterlagen, ob die Forderung berechtigt ist. Ein mündliches Verfahren ist in der Regel nicht erforderlich.
  • Vollstreckung: Das Urteil ist in (fast) allen EU-Mitgliedstaaten vollstreckbar.

Normales Gerichtsverfahren in Deutschland

Für komplexere oder strittige Forderungen kann ein reguläres Gerichtsverfahren in Deutschland notwendig sein.

Ablauf:

  • Klageerhebung: Der Gläubiger reicht eine Klageschrift beim zuständigen deutschen Gericht ein.
  • Schriftliches Vorverfahren: Das Gericht fordert den Schuldner zur Stellungnahme auf.
  • Mündliche Verhandlung: Es findet eine oder mehrere mündliche Verhandlungen statt, in denen beide Parteien ihre Argumente darlegen.
  • Urteil: Das Gericht fällt ein Urteil, das in Deutschland vollstreckbar ist.

Deutsches Mahnverfahren

Das deutsche Mahnverfahren ist eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit, unbestrittene Forderungen einzutreiben.

Ablauf:

  • Antragstellung: Der Gläubiger stellt einen Mahnantrag beim zuständigen Amtsgericht.
  • Erlass des Mahnbescheids: Das Gericht erlässt einen Mahnbescheid, der dem Schuldner zugestellt wird.
  • Widerspruch: Der Schuldner hat zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Erfolgt kein Widerspruch, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
  • Vollstreckung: Mit dem Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben.

Europäische Kontenpfändung

Eine Europäische Kontenpfändung kann eine empfehlenswerte Maßnahme sein, wenn die Gefahr besteht, dass der Schuldner Vermögenswerte beiseiteschafft oder wenn andere Maßnahmen nicht erfolgreich waren.

Voraussetzungen:

  • Antrag: Der Gläubiger muss einen Antrag auf Erlass eines Europäischen Kontenpfändungsbeschlusses bei einem Gericht stellen.
  • Begründung: Der Gläubiger muss nachweisen, dass die Forderung berechtigt ist und dass ein Risiko besteht, dass die Vollstreckung durch die Entfernung von Vermögenswerten gefährdet wird.

Ablauf:

  • Einreichung des Antrags: Der Antrag wird beim zuständigen Gericht eingereicht, entweder im Wohnsitzland des Schuldners oder im Land der Bank, bei der das Konto geführt wird.
  • Prüfung durch das Gericht: Das Gericht prüft den Antrag und erlässt bei Erfolg den Pfändungsbeschluss.
  • Zustellung des Beschlusses: Der Pfändungsbeschluss wird der Bank zugestellt, die das Konto des Schuldners führt.
  • Blockierung der Gelder: Die Bank blockiert den Betrag auf dem Konto des Schuldners bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts.
  • Hauptverfahren: Parallel zur Kontenpfändung läuft das Hauptverfahren zur endgültigen Klärung der Forderung weiter.

Zusammenfassung

Niederländische Gläubiger haben verschiedene Möglichkeiten, um Forderungen gegenüber deutschen Schuldnern geltend zu machen. Die Wahl des richtigen Verfahrens hängt von der Höhe der Forderung, der Komplexität des Falls und der Bereitschaft des Schuldners zur Kooperation ab. Während das Europäische Mahnverfahren und das Verfahren für geringfügige Forderungen schnelle und unkomplizierte Lösungen bieten, kann bei strittigen Fällen ein reguläres Gerichtsverfahren erforderlich sein. Das deutsche Mahnverfahren stellt ebenfalls eine effiziente Möglichkeit dar, unbestrittene Forderungen einzutreiben. Eine Europäische Kontenpfändung kann sinnvoll sein, wenn die Gefahr besteht, dass der Schuldner Vermögenswerte beiseiteschafft oder wenn andere Maßnahmen nicht erfolgreich waren.

Für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Forderungen ist es empfehlenswert, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet und Ihnen hilft, die bestmögliche Lösung zu finden.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann wenden Sie sich bitte an Anne-Marie van Dijk oder Stephan Diel vom Team German Desk.

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