Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Boels Zanders NV (im folgenden: Boels Zanders)

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Boels Zanders NV
(im folgenden: Boels Zanders)

Artikel 1 Auftrag

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Auftrag, einschließlich aller Zusatz- und Folgeaufträge, die an Boels Zanders erteilt werden. Nur Boels Zanders gilt gegenüber dem Auftraggeber als Auftragnehmer. Boels Zanders ist berechtigt, mit der Ausführung eines Auftrags einen oder mehrere für sie tätige Rechtsanwälte zu beauftragen. Die Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Niederlande sind nicht anwendbar.

Boels Zanders führt den ihr erteilten Auftrag ausschließlich zum Nutzen des Auftraggebers aus. Dritte können aus der Art und Weise, wie dieser Auftrag ausgeführt wurde, und aus den Ergebnissen keinerlei Rechte ableiten. Der Auftraggeber stellt Boels Zanders von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den für den Auftraggeber oder in dessen Namen durchgeführten Arbeiten stehen oder sich daraus ergeben.

Artikel 2 Honorar und Kosten

Boels Zanders stellt dem Auftraggeber in regelmäßigen Abständen eine Rechnung über Honorare, Bürokosten und Auslagen zu. Das Honorar richtet sich nach dem jeweils gültigen Stundensatz, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Stundensatz der Anwälte variiert je nach den Jahren der Erfahrung der bearbeitenden Anwälte. In Fällen, in denen das Interesse 500.000 EUR übersteigt, kann der Stundensatz um den Faktor 1,25 erhöht werden.

Boels Zanders ist berechtigt, ihre Gebühren in regelmäßigen Abständen anzupassen. Ab diesem Zeitpunkt gelten die neuen Sätze auch für anhängige Verfahren. Auf das Honorar ist eine Bürokostenpauschale zu zahlen. Die Höhe des Prozentsatzes ist in unserer Auftragsbestätigung angegeben.

Auslagen wie z. B. Gerichtsvollziehergebühren, Kanzleigebühren, Auszüge und Kosten im Zusammenhang mit der Beauftragung von Dritten sind ausdrücklich nicht in den Bürokosten enthalten. Diese werden gesondert berechnet. Boels Zanders ist immer berechtigt, einen Vorschuss für die auszuführenden Arbeiten und anfallenden Kosten zu verlangen, der zwischenzeitlich oder am Ende des Auftrags verrechnet wird.

Artikel 3 Bezahlung

Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach dem Rechnungsdatum zu begleichen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der vorgenannten Frist, ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug. In diesem Fall kann Boels Zanders die gesetzlichen Handelszinsen und die Erstattung der (außer-)gerichtlichen Inkassokosten verlangen. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden für private Auftraggeber gemäß dem Beschluss über die Entschädigung außergerichtlicher Inkassokosten berechnet. In allen anderen Fällen belaufen sich die Inkassokosten auf 15 % der ausstehenden Rechnungen, mit einem Minimum von 250 EUR.

Wenn eine andere Person als der Auftraggeber verpflichtet ist, die Rechnung von Boels Zanders zu begleichen, haftet der Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Bezahlung der Rechnung. Boels Zanders ist berechtigt, ihre Rechnungen mit den Beträgen zu verrechnen, die Boels Zanders oder die Stichting Beheer Derdengelden Boels Zanders dem Auftraggeber schuldet.

Artikel 4 Einschaltung von Dritten

Im Rahmen der Ausführung von Aufträgen ist Boels Zanders befugt, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers Dritte zu beauftragen. Boels Zanders ist befugt, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dritten, die mit dem Auftrag betraut werden, auch im Namen des Auftraggebers zu akzeptieren. Boels Zanders wird dadurch vom Auftraggeber ermächtigt (als ermächtigt angesehen), Haftungsbeschränkungen und/oder Haftungsausschlüsse im Namen des Auftraggebers zu akzeptieren. Boels Zanders haftet nicht für eventuelle Unzulänglichkeiten dieser Dritten. Auf Verlangen tritt Boels Zanders alle Ansprüche, die sie gegenüber Dritten hat, an den Auftraggeber ab.

Artikel 5 Haftung und Erlöschen

Die Haftung von Boels Zanders ist auf den Betrag begrenzt, der in dem betreffenden Fall von ihrem Berufshaftpflichtversicherer gezahlt wird, zuzüglich des in der Police festgelegten Selbstbehalts.

Wenn die Berufshaftpflichtversicherung, aus welchem Grund auch immer, keinen Zahlungsanspruch gewährt, ist die Haftung von Boels Zanders in jedem Fall auf das in dem betreffenden Fall in Rechnung gestellte Honorar, erhöht um einen Betrag von 50.000 EUR, und insgesamt auf einen Höchstbetrag von 100.000 EUR begrenzt.

Die Haftung für mündliche, nicht schriftlich erteilte Ratschläge ist vollständig ausgeschlossen. Boels Zanders haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, d. h. Schäden, die nicht in direktem Kausalzusammenhang mit einer Unzulänglichkeit von Boels Zanders stehen, worunter auf jeden Fall Verzögerungsschäden, Gewinneinbußen, Rufschädigung und alle anderen Folgeschäden zu verstehen sind, ungeachtet der Ursache dieser Schäden.

Jegliche Haftung der mit Boels Zanders verbundenen Personen, wie z. B. Mitarbeiter und/oder Geschäftsführer, die von Boels Zanders bei der Ausführung des Auftrags eingesetzt werden, ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden, die durch Datenverluste, Sicherheitslecks, vorübergehende oder dauerhafte Nichtverfügbarkeit des (eventuellen) digitalen Zugangs des Mandanten zu Aktendateien oder andere Vorfälle, die durch die Nutzung digitaler Betriebsmittel verursacht werden, ist vollständig ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit seitens Boels Zanders oder ihrer (leitenden) Angestellten verursacht.

Wenn Boels Zanders ihre Haftung nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen (weiter) beschränken kann, gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs verjährt ein etwaiges Klagerecht in jedem Fall zwölf Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem der Eintritt der Haftung vernünftigerweise hätte bekannt sein müssen, und (falls dies nicht feststellbar ist) in jedem Fall zwei (2) Jahre nach dem Datum der letzten Rechnung. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten auch gegenüber dem Auftraggeber, wenn ein Dritter (auch) im Zusammenhang mit einer von Boels Zanders an den Auftraggeber erbrachten Dienstleistung Schadenersatz fordert.

Jegliche Schadenersatzansprüche gegenüber Mitarbeitern, Rechtsanwälten, Geschäftsführern von Gesellschaften von Aktionären oder anderen (juristischen) Personen, die an der Ausführung des Auftrags im Namen von Boels Zanders beteiligt sind, sind ausgeschlossen. Dies ist eine Vereinbarung zugunsten Dritter, auf die sich die genannten Personen jederzeit berufen können.

Artikel 6 Personenbezogene Daten und Identifizierung

Boels Zanders verarbeitet personenbezogene Daten vom oder im Namen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Ausführung des/der vom Auftraggeber erteilten Auftrags/Aufträge. In der Datenschutzerklärung oder auf der Website von Boels Zanders wird beschrieben, welche personenbezogenen Daten von Boels Zanders verarbeitet werden können und wie lange diese Daten aufbewahrt werden, warum und auf welcher Grundlage diese Daten von Boels Zanders (und von den von Boels Zanders beauftragten Auftragsverarbeitern) verarbeitet werden und welche Rechte die betroffenen Personen haben.

Der Auftraggeber garantiert, dass alle personenbezogenen Daten, die Boels Zanders im Rahmen der Ausführung des Auftrags vom Auftraggeber erhält, Boels Zanders rechtmäßig zur Verfügung gestellt werden können, und stellt Boels Zanders von Ansprüchen im Zusammenhang mit einer unrechtmäßigen

Verarbeitung durch den Auftraggeber frei. Gemäß den für Boels Zanders geltenden Gesetzen und Vorschriften ist Boels Zanders verpflichtet, die Identität des Auftraggebers festzustellen und diese in bestimmten Fällen zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt auf erstes Anfordern alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die Boels Zanders benötigt, um die (laufende) Mandantenuntersuchung durchzuführen, einschließlich der Identifizierung und Überprüfung des Auftraggebers und seines etwaigen wirtschaftlichen Eigentümers gemäß dem Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung („Wwft“). Die Bewertung von Mandantenuntersuchungen nach dem Wwft ist Boels Zanders vorbehalten.

Artikel 7 Widerrufsrecht

Für den Fall, dass ein Fernabsatzvertrag zwischen Boels Zanders und einem privaten Auftraggeber geschlossen wird, gilt dieser Artikel zusätzlich. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit Boels Zanders innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung von Boels Zanders ohne Angabe von Gründen kostenlos zu widerrufen. Der Auftraggeber kann den Vertrag widerrufen, indem er Boels Zanders über [email protected] ein ausgefülltes Musterformular (siehe hierzu die Website) zum Widerruf zusendet oder eine andere Erklärung zur Auflösung an Boels Zanders übermittelt. Wenn der Auftraggeber den Vertrag mit Boels Zanders widerruft, nachdem er Boels Zanders ausdrücklich aufgefordert hat, mit der Ausführung des Auftrags zu beginnen, schuldet der Auftraggeber gemäß Artikel 6:230s Absatz 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs einen Betrag, der dem Teil des Vertrags entspricht, der von Boels Zanders zum Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts durch den Auftraggeber bereits ausgeführt wurde. Dieser Betrag wird auf der Grundlage des jeweils geltenden Stundensatzes zuzüglich der Bürokosten und etwaiger Auslagen berechnet.

Artikel 8 Sonstiges

Boels Zanders archiviert eine Akte nach Übermittlung der letzten Rechnung und bewahrt sie zehn (10) Jahre lang auf, es sei denn, es gibt Gründe, die Akte länger aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist wird die gesamte Akte vernichtet, so dass keine weiteren Dokumente bei Boels Zanders angefordert werden können.

Diese Bedingungen sind in Niederländisch, Englisch und Deutsch abgefasst. Im Falle von Auslegungsstreitigkeiten oder Unstimmigkeiten ist der niederländische Text maßgebend. Die Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch zugunsten aller Aktionäre und aller für Boels Zanders tätigen Rechtsanwälte und Mitarbeiter sowie aller von Boels Zanders bei der Erfüllung dieser Bestimmungen eingeschalteten Personen als vereinbart. Die genannten Personen können sich jederzeit auf die Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen.

Artikel 9 Anwendbares Recht und Streitbeilegung

Das Rechtsverhältnis zwischen Boels Zanders und dem Auftraggeber unterliegt dem niederländischen Recht. Für Streitigkeiten zwischen Boels Zanders und dem Auftraggeber ist ausschließlich das Landgericht Limburg mit Sitz in Maastricht zuständig, es sei denn, ein anderes Gericht ist aufgrund zwingenden Rechts zuständig. Wenn Boels Zanders die Klägerin ist, ist sie ungeachtet dessen berechtigt, den Streitfall dem zuständigen Gericht am Wohnsitz des Auftraggebers vorzulegen.

 

Februar 2024

 

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