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05 02 2024

Hilfe! Deutscher Insolvenzverwalter fordert alles zurück

Wenn ein deutscher Insolvenzverwalter Zahlungen zurückfordert, macht er damit geltend, dass er die Zahlungen aufgrund einer sogenannten „Insolvenzanfechtung“ rückgängig macht. Im Niederländischen nennt man das „pauliana“. Niederländische Unternehmer sind damit oft nicht vertraut.

Ein Insolvenzverwalter kann eine Insolvenzanfechtung geltend machen, wenn der Schuldner vor der Insolvenz Rechtshandlungen vorgenommen hat, von denen er wusste oder hätte wissen müssen, dass sie die Gläubiger benachteiligen. Der Insolvenzverwalter kann solche benachteiligenden Handlungen rückgängig machen. In den Niederlanden ist es nicht einfach, eine Insolvenzanfechtung durchzusetzen, und der Insolvenzverwalter trägt eine schwere Beweislast. Dies ist im deutschen Insolvenzrecht anders. Niederländische Unternehmer sind sich dessen oft nicht bewusst und werden unangenehm überrascht.

Das deutsche System

In Deutschland hat der Insolvenzverwalter weitreichende Möglichkeiten, Rechtsgeschäfte rückgängig zu machen, um so viel Geld wie möglich für die Insolvenzmasse zu erhalten. Dies liegt an der deutschen Insolvenzordnung.

Nach deutschem Recht sind die Geschäftsführer eines Unternehmens verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung innerhalb von drei bzw. sechs Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Das ist sehr schnell. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, kann sich ein deutscher Geschäftsführer strafbar machen. Diese strenge Insolvenzantragspflicht soll eine rechtzeitige Eröffnung des Insolvenzverfahrens sicherstellen. Altgläubiger werden vor einer weiteren Belastung der Masse und Neugläubiger vor dem Abschluss von Verträgen mit dem insolventen Unternehmen geschützt.

Insolvenzanfechtung

Das deutsche Insolvenzsystem wirkt sich auch auf die Gläubiger des deutschen Schuldners aus. Die Gläubiger müssen über die wirtschaftliche Lage des Schuldners informiert werden, ebenso wie die Geschäftsführer des Schuldners. Sobald die Gläubiger von der (drohenden) schlechten finanziellen Lage des Schuldners wissen oder wissen können, entstehen Risiken für die Gläubiger.

Das deutsche Recht und die Rechtsprechung geben dem deutschen Insolvenzverwalter verschiedene Indizien an die Hand, um diese Kenntnis nachzuweisen. Nach deutschem Insolvenzrecht wird vermutet, dass der Gläubiger von der schlechten finanziellen Lage des Schuldners wusste oder hätte wissen müssen, wenn der deutsche Schuldner seine Zahlungen einstellt, Zahlungsvereinbarungen treffen will oder angibt, dass er „diesen Monat knapp bei Kasse“ ist.

Wenn Sie als niederländischer Verkäufer trotz dieser „roten Fahnen“ Zahlungen vom deutschen Käufer erhalten, kann ein deutscher Insolvenzverwalter diese Zahlungen zurückfordern, wenn der deutsche Käufer in Konkurs geht.

Weitreichende Befugnisse

Die Rückforderungsbefugnisse des deutschen Insolvenzverwalters können weitreichend sein. Bei deutschen Unternehmen, die vor dem 5. April 2017 in Insolvenz gegangen sind, kann der Insolvenzverwalter Zahlungen zurückfordern, die bis zu 10 Jahre zurückliegen. Seit einer Gesetzesänderung kann der Insolvenzverwalter bei Insolvenzen nach dem 5. April 2017 „nur“ noch bis zu vier Jahre vor der Insolvenz zurückfordern.

Niederländisches Unverständnis

Das strenge deutsche Insolvenzrecht kann für niederländische Unternehmen unangenehme Überraschungen bereithalten. Denn ein deutscher Insolvenzverwalter wird alles tun, um Rechtsgeschäfte zu vernichten, um die Insolvenzmasse zu vergrößern. Aus Sicht des niederländischen Rechts handelt es sich bei diesen Rechtsgeschäften häufig um normale Rechtsgeschäfte, die unter das normale Geschäftsrisiko fallen. Eine niederländische Unternehmerin wird argumentieren, dass sie das Produkt verkauft hat und der deutsche Käufer dafür eine Gegenleistung erbracht hat. Wie kann dann ein Schaden entstehen? Ein niederländischer Unternehmer wird daher eine solche Klage eines deutschen Insolvenzverwalters nur schwer nachvollziehen können.

Ein Ausweg

Auch der europäische Gesetzgeber hat erkannt, dass ein ausländischer Gläubiger nicht einfach in eine andere Rechtsordnung flüchten kann. Deshalb sieht eine europäische Verordnung eine Fluchtmöglichkeit vor.

Ausweichen ist möglich

Der (Kauf-)Vertrag zwischen dem niederländischen Unternehmer und dem deutschen Käufer unterliegt niederländischem Recht. Die Parteien können dies im Vertrag selbst regeln. Es muss dann geregelt werden, dass die erhaltenen Zahlungen nicht nach niederländischem Recht angefochten werden können. Es muss also die hypothetische Situation betrachtet werden, wie ein niederländischer Insolvenzverwalter entscheiden würde, wenn es zu einem niederländischen Konkurs käme. Das niederländische Unternehmen muss dann nachweisen, dass diese beiden Bedingungen erfüllt sind. Die beiden Voraussetzungen scheinen einfach zu sein, da der Insolvenzverwalter nach niederländischem Recht Zahlungen nicht ohne weiteres anfechten kann. Das Problem besteht darin, dass das deutsche Gericht und der deutsche Insolvenzverwalter davon überzeugt werden müssen, dass die „Suppe im niederländischen System nicht so heiß gegessen wird“. Das kann schwierig sein. Selbst ein deutscher Anwalt wird das niederländische System nicht ohne weiteres verstehen.

Beratung

Wie die obigen Ausführungen zeigen, ist das deutsche Insolvenzrecht sehr streng und der Insolvenzverwalter hat viele und weitreichende Befugnisse, um Zahlungen zurückzufordern. Als niederländischer Unternehmer sind Sie vielleicht überrascht. Das niederländische System funktioniert anders. Sie können das Risiko verringern, indem Sie mit Ihrem deutschen Abnehmer nach niederländischem Recht verfahren oder eine Versicherung abschließen. Wenn Sie gegen das Debitorenrisiko versichert sind, bieten die Kreditversicherer in begrenztem Umfang eine zusätzliche Deckung an. Neben der zusätzlichen Deckung durch Ihren Versicherer gibt es weitere Möglichkeiten der Risikoabsicherung. Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Formen der Risikominderung.

Kontakt

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann wenden Sie sich bitte an Anne-Marie van Dijk oder Stephan Diel vom Team German Desk.

 

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