Rechtsgebietsregister
Die im Folgenden aufgeführten in den Niederlanden zugelassenen Anwältinnen und Anwälte sind in den folgenden genannten Haupt- (und Unter-)Rechtsgebieten im Rechtsgebietsregister der niederländischen Anwaltskammer eingetragen:
Die im Folgenden aufgeführten in den Niederlanden zugelassenen Anwältinnen und Anwälte sind in den folgenden genannten Haupt- (und Unter-)Rechtsgebieten im Rechtsgebietsregister der niederländischen Anwaltskammer eingetragen:
Die Eingetragenen sind verpflichtet, nach den Standards der niederländischen Anwaltskammer in jedem Kalenderjahr zehn Fortbildungspunkte in jedem eingetragenen Hauptrechtsgebiet zu erwerben.